Die Werkstattbeschäftigten wählen zur Vertretung ihrer Interessen einen Werkstattrat. Dieser wird durch eine Vertrauensperson unterstützt. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung.
Die Mitglieder des Werkstattrates nehmen Wünsche, Ideen, Beschwerden und Anregungen entgegen und besprechen diese in regelmäßigen Werkstattrat-Sitzungen und mit der Werkstattleitung. Der regelmäßige Austausch ist wichtig für eine gute Zusammenarbeit.
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in leichter Sprache:
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in normaler Sprache: