Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der weiblichen Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung insbesondere in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern,
der Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie des Schutzes vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. Die Frauenbeauftragte wird durch eine Vertrauensperson unterstützt.
Die Wahlen der Frauenbeauftragten sollen zusammen mit den Wahlen zum Werkstattrat stattfinden. Die Regelungen zur Wahl und zur Amtszeit entsprechen denen für Werkstatträte. Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt, zuletzt im Jahr 2017.
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in leichter Sprache: